Zur Startseite

Nutzungsbedingungen (AGB)

Fassung 1.1 · Gültig ab 13.09.2026 · Anbieter: Benjamin Mader, Josef-Schraffl-Straße 5, 6020 Innsbruck, Österreich

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung von NIS2Meter unter nis2meter.at. Anbieter ist Benjamin Mader, Josef-Schraffl-Straße 5, 6020 Innsbruck, Österreich. Kontakt: info@outforge.at. Kunde ist die Person oder Organisation, die den Nutzungsvertrag mit dem Anbieter schließt.

1.2 Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinn des § 1 UGB und des § 1 KSchG sowie an öffentliche Stellen. Es ist nicht zur privaten Nutzung bestimmt. Die tatsächliche Verbrauchereigenschaft und zwingende Verbraucherrechte werden durch eine Erklärung oder Rollenwahl nicht ausgeschlossen.

1.3 Diese Bedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen zustimmt.

1.4 Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist keine Einwilligung. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, ist zusätzlich der unter /avv abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag zu vereinbaren.

2. Begriffsbestimmungen

BegriffBedeutung
SelbstbewertungBeantwortung des im Dienst hinterlegten Fragenkatalogs durch den Kunden
Kundendatensämtliche vom Kunden eingegebenen Inhalte einschließlich Antworten, Kommentaren, Anlagen und erzeugten Auswertungen
Reifegradmodelldas vom Anbieter entwickelte Bewertungsschema samt Fragenkatalog, Struktur, Gewichtung und Auswertungslogik in der jeweils im Dienst ausgewiesenen Fassung

3. Vertragsschluss und Registrierung

3.1 Die Darstellung des Dienstes lädt zur Registrierung ein. Mit dem Absenden des Formulars beantragt der Nutzer ein Konto. Ein Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung annimmt oder den Zugang freischaltet.

3.2 Für die Registrierung werden eine Mailadresse, ein Passwort und eine Rolle benötigt. Die Mailadresse wird über einen zugesandten Link bestätigt. Eine solche Bestätigung dient der Prüfung der Adresse.

3.3 Wer ein Konto für eine Organisation anlegt oder verwaltet, muss dazu berechtigt sein. Der Anbieter kann bei begründeten Zweifeln einen geeigneten Nachweis verlangen. Konten dürfen nicht unter einer fremden Identität angelegt werden.

3.4 Ist die Nutzung nicht vom Angebot erfasst oder fehlen erforderliche Berechtigungen, kann der Anbieter die Registrierung ablehnen. Bei bestehenden Konten gelten die Voraussetzungen für Sperrung und Kündigung nach den Punkten 7 und 15.

3.5 Eingaben können vor dem Absenden im Formular berichtigt werden. Fehler nach der Registrierung können über die verfügbaren Kontofunktionen oder unter info@outforge.at gemeldet werden.

3.6 Die unter /agb bereitgestellte Fassung kann über den Browser gespeichert oder ausgedruckt werden. Das spätere Bereitstellen einer geänderten Fassung ersetzt nicht die erforderliche Vereinbarung mit dem Kunden. Änderungen richten sich nach Punkt 16.

4. Leistungsbeschreibung

4.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragsdauer Zugang zu einer webbasierten Anwendung zur Selbstbewertung des Umsetzungsstands von Cybersicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Der Umfang des Fragenkatalogs und die Ausgestaltung des Reifegradmodells ergeben sich aus der im Dienst ausgewiesenen Fassung des Modells.

4.2 Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

4.3 Der Dienst wird als Software as a Service bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, auf Installation beim Kunden oder auf eine bestimmte technische Ausgestaltung besteht nicht.

4.4 Nicht geschuldet sind rechtliche Beratung, Beratung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, Prüfung der Eingaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität, Erstellung von Unterlagen für Behörden, Begleitung bei Prüfungen und Audits sowie Schulung. Solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.

5. Natur des Ergebnisses

Die folgenden Punkte sind wesentliche Geschäftsgrundlage.

5.1 Keine Rechtsberatung. Der Dienst erbringt keine Rechtsberatung und keine den Rechtsanwälten nach § 8 RAO vorbehaltene Tätigkeit. Inhalte und Auswertungen ersetzen keine rechtliche oder fachliche Beratung im Einzelfall.

5.2 Keine Zertifizierung, kein Audit, kein Nachweis. Der Anbieter ist keine Konformitätsbewertungsstelle, keine Zertifizierungsstelle und keine Prüfstelle. Das Ergebnis ist kein Zertifikat, kein Prüfbericht und kein Nachweis gegenüber einer Behörde.

5.3 Selbsteinschätzung. Das Ergebnis beruht ausschließlich auf den Angaben des Kunden. Der Anbieter prüft diese nicht. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Eingaben ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Ein auf unzutreffenden Eingaben beruhendes Ergebnis ist ohne Aussagekraft.

5.4 Keine Konformitätszusage. Der Anbieter sichert nicht zu, dass ein bestimmter Reifegrad die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen bedeutet, dass eine Behörde oder ein Gericht das Ergebnis in bestimmter Weise bewerten wird oder dass das Erreichen eines Reifegrads vor Sanktionen schützt.

5.5 Keine Aktualitätszusage. Der Anbieter sichert nicht zu, dass Fragenkatalog, Bewertungslogik und Hinweistexte dem jeweils aktuellen Stand von Gesetz, Verordnung, Norm oder behördlicher Auslegungspraxis entsprechen. Rechtsänderungen und geänderte Auslegungspraxis können dazu führen, dass ein früheres Ergebnis überholt ist.

5.6 Pflichten der Leitungsorgane bleiben unberührt. Pflichten zur Billigung, Überwachung und Schulung sowie die persönliche Verantwortlichkeit der Leitungsorgane bleiben von der Nutzung unberührt. Die Nutzung entlastet die Leitungsorgane nicht.

5.7 Keine Verfügbarkeitszusage. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Einzelheiten stehen in Punkt 8.

5.8 Eigenverantwortliche Prüfung der Betroffenheit. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang er von den einschlägigen Rechtsvorschriften erfasst ist. Der Dienst trifft hierzu keine verbindliche Aussage.

6. Unentgeltliche Nutzung

6.1 Die Selbstbewertung wird derzeit kostenlos angeboten. Ein Anspruch auf unbegrenzten Fortbestand oder auf zusätzliche Funktionen besteht nicht. Für Änderungen und eine Einstellung gelten die Ankündigungsregeln in Punkt 8. Gesetzliche Schutzpflichten und ausdrücklich vereinbarte Leistungen bleiben bestehen.

6.2 Kostenpflichtige Leistungen werden nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung erbracht. Die bloße weitere Nutzung eines bisher kostenlosen Angebots begründet keine Zahlungspflicht.

6.3 Eine freiwillige finanzielle Unterstützung über verlinkte Plattformen ist keine Voraussetzung für die Nutzung und begründet keine zusätzlichen Leistungsansprüche. Für die Zahlungsabwicklung gelten die Informationen und Bedingungen der jeweiligen Plattform. Eine steuerliche Absetzbarkeit wird nicht zugesagt.

6.4 Auch Berater-Konten, mit denen ein Kunde für Dritte (etwa Mandanten) Selbstbewertungen anlegt und verwaltet, werden derzeit kostenlos angeboten. Für sie gelten Punkt 6.1 und 6.2 entsprechend. Ein künftiges Entgeltmodell für Berater-Konten, insbesondere nach der Anzahl verwalteter Organisationen, würde nur nach den Ankündigungs- und Zustimmungsregeln in Punkt 16 wirksam.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung.

7.2 Konten sind personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten, die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen und die Überlassung des Zugangs an Dritte sind untersagt.

7.3 Untersagt sind insbesondere:

  • automatisierte Abrufe, Scraping, Crawling und systematische Extraktion von Inhalten, soweit nicht ausdrücklich gestattet.
  • Dekompilierung, Disassemblierung und Reverse Engineering, soweit nicht zwingende gesetzliche Befugnisse bestehen. Einzelheiten stehen in Punkt 9.4.
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Nutzungslimits.
  • Maßnahmen, die Verfügbarkeit oder Integrität beeinträchtigen, einschließlich Lasttests und Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung.
  • Eingabe rechtswidriger Inhalte, von Schadsoftware sowie von Daten besonderer Kategorien nach Art 9 DSGVO.
  • Nutzung zur Erbringung eines konkurrierenden Angebots oder zum Nachbau des Reifegradmodells.
  • Nutzung der Inhalte des Dienstes zum Training oder zur Feinabstimmung von Systemen künstlicher Intelligenz.

7.4 Verantwortungsvolle Meldung von Schwachstellen. Punkt 7.3 lit c und d stehen einer verantwortungsvollen Meldung entdeckter Schwachstellen nicht entgegen, sofern keine fremden Daten abgerufen, verändert oder veröffentlicht werden, die Verfügbarkeit nicht beeinträchtigt wird und die Meldung ausschließlich an info@outforge.at erfolgt. Der Anbieter verfolgt in diesem Rahmen keine Ansprüche.

7.5 Sperrung. Bei begründetem Verdacht eines erheblichen Verstoßes gegen Punkt 7.2 oder 7.3 oder bei Gefährdung der Sicherheit des Dienstes kann der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren. Der Kunde wird, soweit möglich, vorab und sonst unverzüglich informiert. Bei behebbaren Verstößen erhält er Gelegenheit zur Abhilfe, sofern dies ohne Gefährdung des Dienstes möglich ist.

7.6 Verantwortung von Berater-Konten. Wer als Berater für eine andere Organisation (etwa einen Mandanten) eine Selbstbewertung anlegt oder verwaltet, ist für die dort eingegebenen Inhalte in gleicher Weise verantwortlich wie eine Organisation für ihre eigene Selbstbewertung nach Punkt 5.3. Der Anbieter prüft auch diese Eingaben nicht. Die Verantwortung des Beraters besteht unabhängig davon, ob und wie er sich intern mit dem Mandanten abstimmt.

8. Verfügbarkeit, Änderungen, Einstellung

8.1 Der Anbieter bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Insbesondere während Wartungsfenstern, bei erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und bei Störungen außerhalb seines Einflussbereichs kann der Dienst nicht oder eingeschränkt verfügbar sein.

8.2 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig im Voraus angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt.

8.3 Änderungsvorbehalt. Der Anbieter kann den Dienst weiterentwickeln, Funktionen ändern, ergänzen und einzelne Funktionen einstellen, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder Sicherheitsanforderungen.

8.4 Einstellungsvorbehalt. Der Anbieter kann den Dienst insgesamt mit einer Frist von 30 Tagen einstellen. Vor Einstellung besteht Gelegenheit zum Export nach Punkt 15.

8.5 Änderungen des Reifegradmodells bleiben vorbehalten. Bereits erzeugte Auswertungen bleiben in der Fassung erhalten, in der sie erstellt wurden, und tragen die Angabe der verwendeten Modellfassung. Der Kunde kann die Bewertung jederzeit erneut durchführen.

8.6 Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert der Zustand unangemessen lange an, kann jede Partei den Vertrag auflösen.

9. Rechte am Dienst

9.1 Sämtliche Rechte am Dienst, am Reifegradmodell einschließlich Fragenkatalog, Struktur, Gewichtung und Auswertungslogik, an der Software, den Texten, Grafiken und Kennzeichen stehen dem Anbieter zu.

9.2 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst bestimmungsgemäß über den Webbrowser für eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen.

9.3 Erzeugte Auswertungen darf der Kunde intern uneingeschränkt verwenden und an Beratung, Wirtschaftsprüfung, Versicherung und Behörden weitergeben, sofern die Hinweise nach Punkt 5 nicht entfernt werden. Eine Veröffentlichung mit werbender Wirkung, insbesondere die Bewerbung eines erreichten Reifegrads als Konformitätsnachweis, ist unzulässig.

9.4 Das Verbot des Reverse Engineering gilt nicht, soweit dem Kunden zwingende gesetzliche Befugnisse zustehen. Der Anbieter ist vorab zu informieren und erhält Gelegenheit, die benötigten Informationen selbst bereitzustellen.

9.5 Der Anbieter behält sich die Rechte zum Text und Data Mining nach § 42h UrhG vor.

9.6 Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur nach dessen vorheriger Zustimmung.

10. Kundendaten und öffentliche Statistik

10.1 Die Kundendaten stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich dem Kunden zu. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte, die über die zur Vertragserfüllung und die nach Punkt 10.2 erforderlichen Befugnisse hinausgehen.

10.2 Der Anbieter kann Kundendaten für Gruppenwerte verarbeiten und veröffentlichen, soweit dies wirksam vereinbart ist und keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen. Eine Gruppe mit weniger als fünf Organisationen wird technisch unterdrückt. Diese Schwelle allein garantiert keine Anonymität. Eine Veröffentlichung setzt voraus, dass weder Personen noch Unternehmen mit vernünftigen Mitteln wiedererkennbar sind.

10.3 Die öffentliche Statistik wird in einem getrennten Bestand geführt. Der Kunde kann konkrete Bedenken gegen eine künftige Veröffentlichung an info@outforge.at senden. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerspruchsrecht betroffener Personen, bleiben unberührt.

10.4 Eine darüber hinausgehende Verwertung der Kundendaten, insbesondere die Weitergabe in nicht anonymisierter Form und die Nutzung als Trainings oder Feinabstimmungsdaten für Systeme künstlicher Intelligenz, findet nicht statt.

11. Vertraulichkeit

11.1 Jede Partei hält vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und verwendet sie nur zu Vertragszwecken.

11.2 Vertraulich sind insbesondere sämtliche Kundendaten. Die Parteien gehen davon aus, dass diese Geschäftsgeheimnisse im Sinn des § 26b UWG sein können. Der Anbieter behandelt sie mit angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinn dieser Bestimmung. Auf Seiten des Anbieters sind ferner nicht öffentliche Informationen über Aufbau und Logik des Reifegradmodells sowie über die Sicherheitsarchitektur vertraulich.

11.3 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverstoß bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat. Eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung ist zulässig. Die andere Partei ist, soweit zulässig, vorab zu informieren.

11.4 Die Verpflichtung gilt für die Vertragsdauer und darüber hinaus, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie unbefristet, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

11.5 Der Anbieter hält technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik vor. Die verfolgten Schutzziele sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

12. Datenschutz

12.1 Beide Parteien halten die datenschutzrechtlichen Vorschriften ein. Einzelheiten zur Verarbeitung durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

12.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Dokument 04, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

12.3 Der Kunde gibt in Freitextfelder keine Daten besonderer Kategorien nach Art 9 DSGVO und keine personenbezogenen Daten ein, die für den Zweck der Selbstbewertung nicht erforderlich sind.

13. Gewährleistung

13.1 Maßgeblich ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Der Dienst verarbeitet die Angaben des Kunden nach dem jeweiligen Reifegradmodell. Eine fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Software wird nicht zugesagt.

13.2 Ein unerwünschtes Bewertungsergebnis allein ist kein Mangel. Das gilt insbesondere, wenn es auf falschen Eingaben beruht oder eine Behörde zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gelangt. Fehler der vereinbarten Berechnung oder anderer geschuldeter Funktionen bleiben davon unberührt.

13.3 Der Kunde soll nachvollziehbare Fehler möglichst bald mit einer Beschreibung der betroffenen Funktion melden. Die gesetzlichen Voraussetzungen von Gewährleistungsrechten bleiben unberührt.

13.4 Bei ausdrücklich vereinbarten entgeltlichen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

13.5 Für unentgeltliche Leistungen wird die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Arglistig verschwiegene Mängel und ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sind davon nicht erfasst. Punkt 14 bleibt unberührt.

14. Haftung

14.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Diese Haftung wird durch die folgenden Punkte nicht eingeschränkt.

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dazu zählen Pflichten, deren Erfüllung die vereinbarte Nutzung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, für diesen Vertrag typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.3 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg der Selbstbewertung. Er übernimmt insbesondere keine Garantie für die Anerkennung eines Ergebnisses durch Behörden, Prüfer oder Versicherungen. Eine Haftung für die Verletzung eigener Pflichten wird dadurch nicht ausgeschlossen.

14.4 Der Kunde soll wichtige Auswertungen regelmäßig über die verfügbaren Exportfunktionen sichern. Bei einem Schaden wird ein tatsächlich ursächliches Mitverschulden nach § 1304 ABGB berücksichtigt. Eigene Pflichten des Anbieters zur Datensicherheit, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.

14.5 Diese Regelungen gelten auch bei kostenloser Nutzung. Aus der Unentgeltlichkeit folgt kein pauschaler Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder für die Verletzung gesetzlicher Schutzpflichten.

14.6 Der Kunde bleibt für seine Eingaben und seine eigenen gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Der Anbieter bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen verantwortlich.

14.7 Schäden sollen möglichst früh unter info@outforge.at gemeldet werden, damit sie begrenzt und aufgeklärt werden können. Allein eine verspätete Meldung führt nicht zum Verlust eines Anspruchs. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

14.8 Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben unberührt.

14.9 Ansprüche betroffener Personen nach Art 82 DSGVO und zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

14.10 Ist eine Haftungsregel unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Beschränkung wird nicht automatisch auf das größtmögliche zulässige Maß reduziert.

14.11 Soweit die vorstehenden Beschränkungen wirksam sind, gelten sie auch zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

15. Laufzeit, Kündigung und Datenexport

15.1 Die kostenlose Nutzung läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag in Textform kündigen. Eine Kontolöschung und eine Unternehmenslöschung sind unterschiedliche Vorgänge. Wer Eigentümer eines Unternehmens im Dienst ist, muss dieses vor der Löschung seines Kontos gesondert löschen.

15.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine sofortige Beendigung bleibt möglich, wenn eine Fortsetzung unzumutbar ist.

15.3 Auswertungen können über die vorhandene Exportfunktion als PDF gespeichert werden. Der PDF Export ist kein vollständiges Archiv sämtlicher Kontodaten oder Kundendaten. Anfragen zur Herausgabe weiterer personenbezogener Daten sind an info@outforge.at zu richten. Gesetzliche Ansprüche und die Rückgaberechte aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben bestehen.

15.4 Die bestätigte Löschung eines Unternehmens entfernt dessen Daten aus dem aktiven Datenbestand. Eine Kontolöschung entfernt nicht automatisch alle Daten der Organisationen, zu denen die Person Zugang hatte. Die Oberfläche weist vor der Löschung auf die Folgen hin. Ein erforderlicher Export ist vorher vorzunehmen. Für Sicherungen, Protokolle und gesetzlich erforderliche Aufbewahrung gilt Punkt 12 der Datenschutzerklärung.

15.5 Beendet der Anbieter den Dienst ordentlich, gilt die Ankündigungsfrist von 30 Tagen nach Punkt 8.4. Gesetzlich zwingende Rechte auf Datenherausgabe und Anbieterwechsel bleiben unberührt.

16. Änderung dieser Bedingungen

16.1 Der Anbieter kann Änderungen dieser Bedingungen vorschlagen, wenn sich rechtliche, technische oder betriebliche Anforderungen ändern.

16.2 Der Vorschlag wird grundsätzlich mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Beginn in Textform mitgeteilt. Dabei werden die Änderungen und der vorgesehene Zeitpunkt erklärt.

16.3 Änderungen bestehender Verträge bedürfen der Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Einigung gelten die bisher vereinbarten Bedingungen weiter. Die vereinbarten Kündigungsrechte bleiben bestehen.

16.4 Neue Entgelte, wesentliche Einschränkungen der Leistung und zusätzliche Haftungsbeschränkungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung vereinbart.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt österreichisches Recht. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Zwingend anwendbare Schutzvorschriften bleiben unberührt.

17.2 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist für Streitigkeiten aus dem Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck zuständig. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

17.3 Rechtserhebliche Mitteilungen können per Mail erfolgen, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann vorrangig, wenn sie nicht dieser Form entsprechen.

17.4 Eine Übertragung des Vertrags bedarf der Zustimmung der anderen Partei, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

17.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Der übrige Vertrag bleibt bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist.

17.6 Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen vor. Für die Verarbeitung im Auftrag hat der Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Zwingende Datenschutzpflichten können durch keine dieser Vereinbarungen ausgeschlossen werden.